Marktreglement Romanshorner Lenz
Anmeldung
Die Anzahl der Marktstände / Marktflächen ist begrenzt. Es gilt die Zuteilung nach Eingang der Anmeldung. Die provisorische Anmeldung erfolgt über die Website www.romanshorner-lenz.ch. Die Anmeldefrist ist dort ersichtlich. Nach Bezahlung der Rechnung ist Ihre Anmeldung definitiv. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Markteinteilung
Die Standeinteilung erfolgt durch den Vereinsvorstand. Sie erhalten spätestens eine Woche vor der Durchführung per E-Mail den Ihnen zugeteilten Standort.
Marktinfrastruktur
Erlaubt sind max. 2 Stehtische je Marktstand oder -fläche. Nicht erlaubt sind Esstische und Sitzgelegenheiten.
Markt-, Aufbau-, Abbauzeiten
Der Romanshorner Lenz findet von 10 – 17 Uhr statt. Die Marktstände / Marktflächen können Sie von 8.00 – 10.00 Uhr einräumen resp. aufbauen. Die besenreine Räumung erfolgt durch Sie von 17.00 - 19.00 Uhr. Der Abfall muss von Ihnen beseitigt werden, ansonsten wird eine Entsorgungsgebühr von Fr. 80.- erhoben.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme finden Sie auf der Website www.romanshorner-lenz.ch.
Rücktrittsrecht / Ausschluss
Bis am 31. März haben Sie das Recht, Ihre Anmeldung zurückzuziehen. Der bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird Ihnen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-, zurückerstattet. Erfolgt die Absage nach dem 31. März, wird der bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Aussteller, die sich ungebührlich benehmen oder den Stand während den vorgeschriebenen Öffnungszeiten nicht besetzt halten, werden für die Zukunft vom Romanshorner Lenz ausgeschlossen.
Standangebote
Es ist das Ziel des Romanshorner Lenz, ein vielfältiges, qualitativ hochstehendes Angebot präsentieren zu können. Der Vorstand kann ohne Angaben von Gründen eine provisorische Anmeldung ablehnen.
Strom 230V – IP55 Norm
Ab 1.1.2025 müssen alle Steckverbindungen für den Aussenbereich auf die Norm IP55 umgerüstet sein. Das EW Romanshorn stellt nur noch diese Norm zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung der Marktteilnehmenden beim Strombezug die Norm IP55 einzuhalten.
Haftung / Versicherung
Der Aussteller haftet insbesondere für Schäden an den öffentlichen Einrichtungen etc., auch wenn diese durch seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden. Eine Versicherung gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Wasserschäden der mitgebrachten Einrichtungsgegenstände und der Waren ist Sache der Aussteller. Die Teilnehmenden sind für die verkauften Waren, die Einhaltung der allgemeinen sowie der branchenspezifischen, gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Verein «Romanshorner Lenz» übernimmt keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände, insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte und gestohlene Güter geleistet. Der Veranstalter lehnt jegliche Schadenersatzansprüche von Teilnehmenden ab, sofern die Situation infolge höherer Gewalt entstanden ist. Dasselbe gilt auch, falls der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (auch kurzfristig) absagen muss. Der Veranstalter lehnt jegliche versicherungstechnische Haftung ab, die seine Vereinshaftpflichtversicherung übersteigt.
Anordnungen vor Ort
Den Anordnungen des Platzchefs, des Sicherheitspersonals oder des Vereinsvorstandes ist Folge zu leisten.
Kontakt
Verein «Romanshorner Lenz», Andreas Karolin, Präsident
Schulstrasse 8, 8590 Romanshorn
Tel. +41 79 279 89 22
Email: info@romanshorner-lenz.ch